Schweizerischer Gewerbeverband sgv Union suisse des arts et métiers usam Unione svizzera delle arti e mestieri usam
Der Mechanismus der Schuldenbremse hat sich bewährt. Sie ist nicht nur ein wichtiges Instrument für einen gesunden Finanzhaushalt, sondern hilft auch, Konjunkturschwankungen auszugleichen. Sie ganz aufzuheben oder teilweise zu lösen, würde ein erhebliches Verschuldungsrisiko darstellen. Dank der guten Finanzlage des Bundes konnte die Schweiz den vom Lockdown betroffenen Unternehmen finanzielle Unterstützung gewähren. Da niemand weiss, wie sich die aktuelle Pandemie entwickeln wird, ob neue Viren auftreten oder andere ausserordentliche Ereignisse eintreten werden, ist weiterhin haushälterisches Handeln angesagt. Das Hin und Her bei den Corona-Massnahmen hat das Vertrauen von Unternehmen und Haushalten geschwächt, was sich mittel- bis langfristig noch stärker auf die öffentliche Gesundheit auswirken und sozioökonomisch finanzielle Schäden verursachen könnte. Vor diesem Hintergrund gibt die starke Verschlechterung der Bundesfinanzen, insbesondere im Bereich der Sozial- und Gesundheitskosten, Anlass zur Sorge. Um die administrative und finanzielle Belastung der KMU zu reduzieren, ist die Einführung der Regulierungsbremse notwendiger denn je. Nur durch die Einführung eines von der Verwaltung unabhängigen Aufsichtsgremiums kann sichergestellt werden, dass die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) bereits im Stadium der Vernehmlassung auf Bundesebene durchgeführt und geprüft wird. Es handelt sich dabei um einen wirtschaftlichen Ansatz, da es darum geht, heute in ein Organ zu investieren, das in Zukunft erhebliche Einsparungen bringen wird. Leider fehlt dieser Punkt in den vom Bundesrat verabschiedeten Richtlinien. Die zahlreichen Änderungsversuche im Rahmen der Verrechnungssteuer zeigen die Notwendigkeit einer Reform dieser Steuer auf, um sie so einfach wie möglich zu gestalten. Wenn der sgv die Verlängerung der Steuerbefreiung für Too-big-to-fail-Instrumente auch befürwortete, so muss die anstehende Verrechnungssteuerreform zur Stärkung des Fremdkapitalmarktes ganz klar die Bedürfnisse der KMU berücksichtigen. Eines ist sicher: Der Bundesrat wird von der Idee des Wechsels vom Schuldner- zum Zahlstellensystem nicht abrücken.