Kommunikation

Kommunikation


Schweizerischer Gewerbeverband sgv
Union suisse des arts et métiers usam
Unione svizzera delle arti e mestieri usam

Kommunikation

Die Politik und Kommunikation des sgv ist nachhaltig. Will heissen: durchdacht, stabil, zukunfts­weisend und durch­schlagend. Das Covid-Krisenjahr ist dazu bestes Anschauungsbeispiel. Bereits am Vormittag des ersten Lockdowns schrieb der sgv dem Bundesrat, dass Mass­nahmen im Bereich Kurzarbeit und Liqui­di­tätshilfen essentiell seien, sollte die Wirtschaft heruntergefahren werden. Ebenso intervenierte er als die Kredit­vergabe in ersten Überlegungen an das Gewinn­kriterium geknüpft werden sollte und verlangte den Umsatz als mass­geb­liche Grösse bei Null­verzinsung. Weitere Erfolge erzielte der sgv in der Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung für Teil­haber von GmbHs und AGs, im Erwerbs­ersatz für Selbstständige und in der Kurz­arbeits­ent­schädigung für Lernende und Berufsbildnerinnen und Berufsbildner. Der sgv hat mit seiner Arbeit und Kommu­­ni­kation im Berichtsjahr weiter an Statur gewonnen und hat aufgezeigt, weshalb die 500 000 von ihm vertretenen KMU – gerade in der Krise – systemrelevant sind.

Smart Restart

Bereits anfangs April verabschiedete der Vorstand sgv das Konzept «smart restart». Mit diesem Konzept wurde nebst der Gleichbehandlung der Interessen von Gesundheitsschutz und Wirt­schafts­an­liegen die Idee der Schutzkonzepte lanciert. In einem persönlichen Gespräch bedankte sich ein Bundesrat für diese tatkräftige und für die Verwaltung hilfreiche Unterstützung durch den grössten Dachverband der Schweizer Wirtschaft. Dank dem unermüdlichen Einsatz unserer Gewerbepolitiker hat das Parlament die Konzeptidee in zwei Motionen unter dem Titel «smart restart» aufgenommen und verabschiedet. Seit letztem Jahr hat der sgv auf seine Inter­vention hin auch Einsitz in den erweiterten Krisenstab des BAG. Anfang Dezember hat der Bundesrat nicht zuletzt aufgrund des sgv auf einen erneuten Lockdown ver­zichtet. Dank des Antrags von sgv-Präsi­dent und Nationalrat Fabio Regazzi hat der Rat beschlossen, dass bei der Härte­fall­regelung Unternehmen mit einem Umsatz bereits ab bereits 50 000 Franken be­rück­sichtigt werden. Der Bundesrat beantragte eine Umsatzlimite von 100 000 Franken.

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