Schweizerischer Gewerbeverband sgv Union suisse des arts et métiers usam Unione svizzera delle arti e mestieri usam
Die Politik und Kommunikation des sgv ist nachhaltig. Will heissen: durchdacht, stabil, zukunftsweisend und durchschlagend. Das Covid-Krisenjahr ist dazu bestes Anschauungsbeispiel. Bereits am Vormittag des ersten Lockdowns schrieb der sgv dem Bundesrat, dass Massnahmen im Bereich Kurzarbeit und Liquiditätshilfen essentiell seien, sollte die Wirtschaft heruntergefahren werden. Ebenso intervenierte er als die Kreditvergabe in ersten Überlegungen an das Gewinnkriterium geknüpft werden sollte und verlangte den Umsatz als massgebliche Grösse bei Nullverzinsung. Weitere Erfolge erzielte der sgv in der Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung für Teilhaber von GmbHs und AGs, im Erwerbsersatz für Selbstständige und in der Kurzarbeitsentschädigung für Lernende und Berufsbildnerinnen und Berufsbildner. Der sgv hat mit seiner Arbeit und Kommunikation im Berichtsjahr weiter an Statur gewonnen und hat aufgezeigt, weshalb die 500 000 von ihm vertretenen KMU – gerade in der Krise – systemrelevant sind.
Bereits anfangs April verabschiedete der Vorstand sgv das Konzept «smart restart». Mit diesem Konzept wurde nebst der Gleichbehandlung der Interessen von Gesundheitsschutz und Wirtschaftsanliegen die Idee der Schutzkonzepte lanciert. In einem persönlichen Gespräch bedankte sich ein Bundesrat für diese tatkräftige und für die Verwaltung hilfreiche Unterstützung durch den grössten Dachverband der Schweizer Wirtschaft. Dank dem unermüdlichen Einsatz unserer Gewerbepolitiker hat das Parlament die Konzeptidee in zwei Motionen unter dem Titel «smart restart» aufgenommen und verabschiedet. Seit letztem Jahr hat der sgv auf seine Intervention hin auch Einsitz in den erweiterten Krisenstab des BAG. Anfang Dezember hat der Bundesrat nicht zuletzt aufgrund des sgv auf einen erneuten Lockdown verzichtet. Dank des Antrags von sgv-Präsident und Nationalrat Fabio Regazzi hat der Rat beschlossen, dass bei der Härtefallregelung Unternehmen mit einem Umsatz bereits ab bereits 50 000 Franken berücksichtigt werden. Der Bundesrat beantragte eine Umsatzlimite von 100 000 Franken.